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Tuberkulose Überwachungsprogramm
(Animal Health Law)

Hilfreiche Informationen zum TB-Überwachungsprogramm, das Exporte von Neuweltkameliden ermöglicht

Informationen zum TB-Überwachungsprogramm

An der GV des NWKS vom 04. März 2023 hat die Versammlung dem Vorstand die Erlaubnis erteilt, das TB-Überwachungsprogramm zu unterzeichnen, sobald dieses ausgearbeitet ist.

 

Was ist das TB-Überwachungsprogramm?

Die EU hat im Jahr 2016 eine Verordnung erlassen, die das Überwachungsprogramm in Bezug auf Infektionen mit dem Myobacterium tuberculosis-Komplex (TbC) bei Neuweltkameliden zum Thema hat. Diese Verordnung hat zum Ziel, einen Gesundheitsstatus zu kreieren; die Verordnung trat am 17. Oktober 2021 in Kraft. Seither darf in der EU (und Schweiz-EU) kein grenzüberschreitender Tierverkehr mehr stattfinden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Tiere das TB-Überwachungsprogramm erfüllen, und mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten negativ auf Tbc getestet worden sind. Dazu kommt, dass diese Tiere keinen Kontakt zu anderen Neuweltkameliden haben dürfen, die nicht im selben Programm-Status sind.

 

Bedingungen EU Regel zum Konzept

a) eine Fleischuntersuchung aller geschlachteten Camelidae aus dem Betrieb;

b) eine Nekropsieuntersuchung der Falltiere unter den Camelidae, die älter als 9 Monate sind, es sei denn, dies ist aus logistischen Gründen nicht möglich oder aus wissenschaftlichen Gründen nicht erforderlich;

c) einen jährlichen Tiergesundheitsbesuch durch einen Tierarzt; d) eine jährliche Untersuchung mit Negativbefund aller Camelidae auf Tuberkulose, die in dem Betrieb zu Zuchtzwecken gehalten werden.

 

Rolle des NWKS

Der NWKS hat dieses Konzept mit dem BLV erarbeitet und das Herdebuch führt die Bestandslisten, sowie die Liste der beteiligten Betriebe. Der NWKS ist aber in keiner Art und Weise für Umtriebe oder Kosten verantwortlich. Er hat dieses Konzept erarbeitet, damit schweizweit die gleichen Regeln für den Export von NWK gelten. Jeder Betrieb, der dieses Konzept erfüllt, macht dies auf eigene Verantwortung.

 

Start des Konzeptes

Ein gemeinsamer Start hat den Vorteil, dass die mitmachenden Betriebe untereinander Tierverkehr haben dürfen, da sie zeitgleich im Programm dabei sind. Betriebe, denen das Konzept noch zu unsicher ist oder der Beginn zu sportlich ist, können jederzeit wieder einen gemeinsamen Start abmachen. Es kann auch jeder Betrieb zu jedem Zeitpunkt damit beginnen, aber kann als Einzelbetrieb ein Jahr lang keinen Tierverkehr mit anderen Betrieben haben, die ein früheres Startdatum gewählt haben.

 

Konsequenzen des Konzeptes

Was heisst dies für die Halterinnen und Halter von Neuweltkameliden? Alle, die in diesem Programm mitmachen, dürfen nur noch Tierverkehr mit jenen Betrieben haben, die am selben Tag, oder früher gestartet sind. Dies betrifft nicht nur die Züchter, welche exportieren wollen, sondern auch alle Halterinnen und Halter, welche Kontakt mit dessen Tiere haben, z.B. für Deckungen, Verkauf, Shows etc. Allerdings ist es durchaus möglich, dass ein teilnehmender Betrieb noch Tiere an einen nichtteilnehmenden Betrieb verkaufen kann. Das heisst, dass man mit seiner Stute nur zu einem Betrieb (der am Programm teilnimmt) zum Decken gehen darf, wenn man selbst auch am Programm teilnimmt. Oder wer seine Tiere jeweils zu einem anderen Betrieb in die Ferien gibt, kann dies zukünftig auch nur machen, wenn beide Betriebe im Überwachungsprogramm sind. Auch bedeutet das neue Konzept, dass eine Alpakashow entweder nur für Betriebe im Überwachungsprogramm organisiert wird oder nur für Betriebe, die nicht am Programm teilnehmen. Jeder Zu- und Abgang ist lückenlos zu dokumentieren. Jeder Betrieb ist selber dafür verantwortlich, mit wem er Tierverkehr hat.

 

Der Start ist kostenlos

Es müssen alle Neuweltkameliden (auch nicht Zuchttiere) im Herdebuch registriert sein. Dies muss bis am 20. März 2023 gemacht werden, damit das Herdebuch noch genügend Zeit hat um die Tiere einzutragen. Am 1. April 2023 wird eine Tierliste den Haltern zugestellt und eine Liste wird bei der Herdebuchstelle abgelegt. Behaltet diese Tierliste vorderhand bei Euch und sendet sie erst ans Veterinäramt, wenn alle Veterinärämter auch vom BLV informiert worden sind. Ab diesem Datum sind aber alle Vorgaben der EU und des Konzeptes einzuhalten und die entsprechenden Belege abzulegen. Aussteigen ist jederzeit möglich, resp. sobald man Tierverkehr mit Betrieben hat, die nicht an dem Programm teilnehmen oder wenn man die sonstigen Bedingungen des Programms nicht erfüllt, ist man automatisch ausgeschieden. Eine diesbezügliche Abmeldung beim Verein ist zwingend sofort zu melden, da dies - bei Tierverkehr - für andere Betriebe dessen Status kosten könnte.

 

Kosten Konzept

Sobald das Programm steht, können Kosten entstehen. Angedacht ist, dass im ersten Überwachungsjahr bei jedem Zuchttier ein TB-Test durchgeführt werden muss (pro Tier ist mit Fr. 10.- bis Fr. 60.- zu rechnen). Jedes verstorbene Alpaka oder Lama muss auf TB untersucht werden (pro Tier ist mit Fr. 80.- bis Fr. 250.- zu rechnen). Dies muss jeder Halter/ jede Halterin selber finanzieren. Geschlachtete Tiere müssen vom Veterinär ebenfalls auf TB kontrolliert werden (dies geschieht automatisch und ist kostenlos).

 

Konsequenzen bei Pos. TB Testergebnis

Die genauen Konsequenzen für einen Betrieb, welcher ein TB positiv getestetes Tier hat, sind nicht bekannt. Diesbezüglich gibt es keine Regelung und ist vermutlich den einzelnen Veterinärämtern überlassen.

Bei Fragen wende man sich an 076 566 80 20 (Markus Kyburz) oder an die anderen Teilnehmer der Projektgruppe.

 

Freundliche Grüsse

Im Namen des Vorstandes und der Projektgruppe

Markus Kyburz

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