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Haltung / Pflege

Hier finden Sie Informationen darüber, was Lamas und Alpakas benötigen, um sich wohl zu fühlen.

Haltungsbedingungen Neuweltkameliden

Tierschutzverordnung

Haltung

Die Anforderungen einer tiergerechten Haltung sind vom Bundesamt für Veterinärwesen in einer Richtlinie festgehalten. Neuweltkameliden leben gerne in einem Offenstall, wo sie Sommer und Winter täglich auf die Weide können. Ein einfacher Unterstand von 2 m2 pro Tier zum Schutz vor Wind, Regen und starker Sonneneinstrahlung genügt. Die Mindestfläche eines befestigten Geheges für bis zu 6 Tiere muss mindestens 250 m2 betragen. Jedes weitere Tier benötigt zusätzlich ca. 30 m2. Durch die weichen Schwielensohlen verursacht es kaum Trittschäden. Ein Zaun in der Höhe von 140 cm für Lamas und 120 cm für Alpakas ist ausreichend. Bewährt hat sich ein 4-5-zeiliger Elektrodraht.

Für Mindestflächen und Zaunhöhe siehe Tierschutzverordnung (bedenke auch Wolfschutz).

Südamerikanische Kleinkamele sind Herdentiere, es müssen mindestens zwei Tiere zusammen gehalten werden. Für die Haltung von Neuweltkameliden ist ein Sachkundenachweis nötig.

Alle neugeborenen Crias müssen gechipt werden.

Fütterung

Lamas und Alpakas sollten immer Zugang zu Weiden haben und ganzjährig Heu und Mineralstoffe erhalten. Die Tiere brauchen auch jederzeit Zugang zu frischem Wasser! Die Weiden sollten nicht zusätzlich gedüngt werden und arm an proteinhaltigen Gräsern und Kräutern sein. Bei Stuten in der Laktation oder bei Trekkingeinsätzen kann es sinnvoll sein, das Grundfutter durch Kraftfutter zu ergänzen. Der Futterverbrauch erwachsener Tiere liegt bei etwa 1.8-2% Trockensubstanz vom Körpergewicht, das heisst als Beispiel für ein erwachsenes Lama 2.5 bis 3 kg Heu pro Tag oder ca. 6 kg Gras.

Pflege

Die Pflege umfasst vor allem die Parasitenüberwachung und die Haar- und Hautpflege sowie die Kontrolle von Zehennägel und Zähnen.

Neuweltkameliden betreiben Haut- und Haarpflege durch Wälzen am Boden. Sie haben wenig behaarte Körperstellen, sogenannte thermische Fenster, um bei Hitzeperioden ihre Körpertemperatur zu regulieren. Das Scheren wird nicht wegen der Wollgewinnung empfohlen, sondern es dient vor allem der Kontrolle von Hautveränderungen. Die Schur sollte im Frühjahr erfolgen, damit das Vlies bis zu den Wintermonaten wieder genügend nachwachsen kann. Die Zehennägel sollten regelmässig ca. 1-2 Mal pro Jahr kontrolliert und geschnitten werden. Bei Zuchttieren sollten keine Zahn- und Kieferfehlstellungen vorhanden sein. Es empfiehlt sich deshalb, den Beschreibungsbogen des NWKS einzusehen.

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